Leistungen

Steuerberatung

"Der Bilanzgewinn ist der Teil vom Gewinn, den wir beim besten Willen nicht mehr verstecken konnten."
Carl Fürstenberg

Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. § 1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest. Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden.

Die Leistungen der Kanzlei im Detail

  • Erstellung von Steuererklärungen für Gesellschaften und Privatpersonen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Strategische Gestaltungsberatung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei der Wahl der Rechtsform von Unternehmen
  • Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung und Planung der Nachfolge im Unternehmens- und Privatbereich
    Mitwirkung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Beratung und Mitwirkung bei Unternehmenstransaktionen, Management Buy-out und Management Buy-in
  • Grenzüberschreitende Beratung bei Fragen des internationalen Steuerrechts, insbesondere Anwendung und Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Steuerliche Beurteilung von Kapitalanlageprodukten