"Macht man sich selbständig, stellt man nach kurzem zwei wesentliche Dinge fest:
1. Die große unternehmerische Freiheit hört dort auf, wo die Wünsche der Kunden anfangen
2. Man wechselte lediglich den Arbeitgeber, man arbeitet jetzt nämlich für die Bank."
Wolfgang Karwatzki
Das Rechnungswesen (RW oder auch REWE, seit Neuestem KSK: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle) – im wörtlichen Sinne Rechnungslegung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
Zum einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft (externes Rechnungswesen) ablegen zu können, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, den Banken oder auch Kostenträgern im Gesundheitswesen. Zum anderen soll das Rechnungswesen dem Unternehmer aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (internes Rechnungswesen).
Die externe Rechnungslegung (engl. Financial Accounting) bildet die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen ab (Finanzbuchhaltung). Dargestellt wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, gegliedert in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Rechtliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland.
Das interne Rechnungswesen (engl. Management Accounting) beschäftigt sich mit der Planung, Kontrolle und Koordination bewerteter Unternehmensprozesse im Hinblick auf die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die so ermittelten Informationen sollen der objektiven Fundierung von Entscheidungen des Managements dienen. Dazu werden die Quellen des Erfolgs eines Unternehmens, insbesondere mit Hilfe des Instrumentariums der Kosten- und Leistungsrechnung und der Investitionsrechnung, analysiert und oftmals zu einem umfassenden Controllingkonzept ausgebaut. Das interne Rechnungswesen ist prinzipiell nicht an die handels- und steuerrechtlichen Auflagen und Publizitätspflichten des externen Rechnungswesen gebunden, kann von daher auch mit abweichenden und zusätzlichen Bewertungsansätzen arbeiten. Neben möglichen unterschiedlichen Bewertungsansätzen für Faktorpreise sind zusätzliche bzw. abweichende Kosten unter dem Begriff kalkulatorische Kosten einzuordnen.
Von der Kanzlei wird sowohl die externe Rechnungslegung als eigenständige Dienstleistung, als auch Mithilfe bzw. Aufbau einer internen Rechnungslegung angeboten. Gerne kann Ihnen hier ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellt werden.