Aktuelles

Neues aus der Kanzlei!

  • Überlassung eines Mandentenstamms

    Vor dem FG Münster wurde folgender Fall verhandelt: Im Streitfall überließ (vereinfacht dargestellt) der Gesellschafter einer GmbH dieser einen Mandantenstamm aus seiner bisherigen selbständigen Tätigkeit. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Übergang der Mandate keine bloße Nutzungsüberlassung darstelle, sondern eine verdeckte Einlage in die GmbH.

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  • Die Steuerpläne im Koalitionsvertrag

    Die steuerlichen Themen im 178 Seiten starken Koalitionsvertrag sind auf diverse Abschnitte verteilt. Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengestellt. Neben allgemein gehaltenen Absichtserklärungen sind auch zahlreiche konkrete Änderungen vorgesehen.

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